Bei Haftpflichtschäden hat der Geschädigte die freie Wahl des Gutachters. Nach einem Schadensereignis dokumentiert, das durch den Sachverständigen erstellte Schadensgutachten, die Schäden an Fahrzeugen, die durch einen Unfall verursacht wurden. Prinzipiell werden die Gutachten sowohl bei Haftpflichtschäden als auch bei Kaskoschäden erstellt. Dessen ungeachtet sind die individuellen Versicherungsbedingungen von Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung unterschiedlich zu bewerten.

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